Vereinsstatuten

coopPSE ist ein eingetragener Verein. Die wesentlichsten Punkte seiner Statuten besagen:

  • Der Verein bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit vor allem aber nicht nur von Einzelunternehmern und Firmen, die von ehemaligen Mitarbeitern der Siemens AG Österreich,  Programm- und Systementwicklung gegründet wurden in den Themenfeldern Beratung, Begleitung und Bereitstellung von Prozessen und Produkten für Kunden der Vereinsmitglieder mit Schwerpunkt aber nicht ausschließlich auf Informationstechnologie.
  • Im Rahmen der Vereinsaktivitäten, sollen der Informationsaustausch der Mitglieder, der Austausch von Erfahrungen über Methoden und Märkte sowie der Informationsaustausch über Innovationen, Forschungsprojekte sowie Förderungsmöglichkeiten gefördert werden.
  • Der Verein soll die Mitglieder beim gegenseitigen Austausch von Ressourcen, der gemeinsamen Benutzung von Ressourcen und der gemeinsamen Beschaffung von Ressourcen unterstützen.
  • Die Aktivitäten des Vereines sollen auch eine spätere gemeinsame wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen der Vereinsmitglieder in einem gemeinsamen Unternehmen vorbereiten um Marktsegmente zu adressieren, die die einzelnen Unternehmen aufgrund ihrer Größe nicht erreichen können sowie ein gemeinsames Portfolie zu entwickeln. Das Cross Selling der Mitglieder soll unterstützt werden.
  • Der Verein organisiert das Zusammentreffen und die Interaktion von Mitgliedern des Vereines, betreibt einen eigenen Internetauftritt und organisiert Fachveranstaltungen und Tagungen.
  • Der Verein ist in jeder Beziehung unabhängig und fühlt sich keiner politischen, religiösen und wirtschaftlichen Richtung zugehörig oder verpflichtet.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile; sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigungen nur für solche Auslagen, die ihnen in Erfüllung eines Auftrags des Vereins entstanden sind.