Erhöhte Forschungsprämie – Steuerliche Gutschrift für Wirtschaftsjahre ab 1.1.2016!

Betreibt Ihr Unternehmen angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Forschungsprämie, die ab 2016 12% (bisher: 10%) der getätigten förderwürdigen F&E-Aufwendungen beträgt. Die Forschungsprämie steht allen Unternehmerinnen/Unternehmern zu – unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Rechtsform. Die Prämie wird vom zuständigen Finanzamt nachträglich dem Abgabenkonto des Unternehmens gutgeschrieben, sie kommt somit auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.

Kriterien

Unternehmerinnen/Unternehmern ist oft nicht bewusst, dass viele Tätigkeiten in ihrem Unternehmen den geforderten Kriterien für die Forschungsprämie entsprechen. So umfasst die F&E-Definition jegliche schöpferische Tätigkeit, die auf „systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten“. Sowohl technisch-naturwissenschaftliche als auch sozial- und geisteswissenschaftliche Aktivitäten sind dabei inkludiert.

Beispiele

Beispiele für prämienwürdige Tätigkeiten sind die systematische Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Prozessen, inkl. der Herstellung von Prototypen und Pilotanlagen. Wesentlich dabei ist, dass neue Erkenntnisse von übergeordneter Relevanz gewonnen wurden – auch wenn das ursprüngliche F&E-Ziel nicht erreicht werden konnte (Fehlschläge). Nicht prämienwürdig sind hingegen Projekte mit Routinecharakter, sowie beispielsweise rein betriebsinterne Optimierungen von Verfahren oder inkrementelle Verbesserungen.

Der Antrag

Die Beantragung der Forschungsprämie erfolgt über das Finanzportal des BMF (finanzonline), wo das Projekt in strukturierter Form (max. 3000 Zeichen) beschrieben werden muss. Das BMF übermittelt diesen Antrag anschließend an die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) zur inhaltlichen Bewertung. Die Erfahrung aus der Beraterpraxis zeigt, dass es Unternehmen oft schwerfällt, die durchgeführte F&E-Aktivität präzise und auf eine Art und Weise zu beschreiben, die es der FFG ermöglicht, die Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen gemäß den geforderten Kriterien zu bestätigen.

Benötigen Sie Unterstützung?

CoopPSE-Gründungsmitglied Josef Rammer unterstützt Unternehmen sowohl bei der Identifizierung der prämienrelevanten F&E-Aktivitäten als auch bei der Formulierung der Prämienanträge. Zahlreiche innovative Unternehmen konnten in den vergangenen Jahren bereits von dieser Unterstützung profitieren und so Förderungen für Forschungsprojekte erhalten.

Links

FFG-Info – https://www.ffg.at/forschungspraemie
Frühere News – http://www.cooppse.com/artikel-in-der-ove-zeitschrift-ei-zur-forschungspraemie/
Dr. Rammer RM e.U. – http://www.joseframmer.at/